Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS ABONNEMENT DER XPERTEYE-SOFTWARE

(LIZENZ, DIENSTLEISTUNGEN)

 


I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Geschäftsbedingungen“) legen die Bedingungen fest, die für das Abonnement und die Nutzung unter Lizenz der von AMA herausgegebenen XpertEye-Fernunterstützungssoftware durch einen Kunden und seine Benutzer gelten.

Jede Nutzung der Software setzt die bedingungslose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Tatsache, dass AMA von einem durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannten Vorrecht keinen Gebrauch macht, ist nicht als Verzicht auf das Recht auszulegen, sich bei einer zukünftigen Gelegenheit darauf zu berufen. Jede Bestellung des Kunden beinhaltet dessen unbedingte und uneingeschränkte Einhaltung der Preise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Jede Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird im gesetzlich zulässigen Umfang angewendet, und die vollständige oder teilweise Ungültigkeit einer Klausel berührt nicht den Rest der Klausel und die Vereinbarung als Ganzes. Unter solchen Umständen vereinbaren die Parteien, jede ungültige Bestimmung durch eine neue, gültige Bestimmung zu ersetzen, die ihrer ursprünglichen Absicht entspricht.

 

II - DEFINITIONEN

Jedes Mal, wenn sie in diesen Geschäftsbedingungen verwendet werden, werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

2.1. Verbundene Unternehmen – Unternehmen, an denen eine der Parteien direkt oder indirekt (i) mehr als die Hälfte der Stimmrechte hält; oder (ii) mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans oder der zur gesetzlichen Vertretung bestellten Organe ernennen oder abberufen kann; oder (iii) das Recht hat, die Geschäfte der Gesellschaft zu führen. Verbundene Unternehmen sind keine Dritten im Sinne dieser Vereinbarung.

2.2. Kunde – bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AMA unterzeichnet hat.

2.3. Lizenz – bezeichnet das Recht zur Nutzung der Software, insbesondere der XpertEye-Software.

2.4. Dritter – bezeichnet eine juristische oder natürliche Person mit Ausnahme der Vertragsparteien, AMA und Kunden oder Benutzer.

2.5. Benutzer – bezeichnet eine natürliche und juristische Person, die die Software verwendet, die im Namen des Kunden handelt oder die vom Kunden und/oder AMA ordnungsgemäß autorisiert wurde, die Software gemäß den vorliegenden vom Kunden abonnierten Geschäftsbedingungen zu verwenden. Umfasst verbundene Unternehmen.

2.6. Website – bezeichnet eine Internet-Website, auf die unter der während der Bereitstellung der Software angegebenen Adresse zugegriffen werden kann und die einen gesicherten Zugriff auf die Software ermöglicht und von der Website zu unterscheiden ist, auf der die Software gekauft wurde.

2.7. XpertEye-Software oder Software – bezeichnet die Softwarepakete, die von AMA CORPORATION PLC (AMA Group) veröffentlicht werden und ihr Eigentum sind, in der in der Lizenz beschriebenen Version. Bezeichnet alle Versionen der XpertEye-Software sowie alle Dokumentationen, die das reibungslose Funktionieren der Software ermöglichen, unabhängig davon, ob sie auf Geräten integriert oder über die Website verfügbar sind. Die Software ermöglicht die Text-, Bild- und Tonerfassung durch Videos, insbesondere die Live-Interaktion und Übertragung von Inhalten zwischen Nutzern.

 

III – ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND

3.1. Alle Fragen zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusammen mit allen Vereinbarungen, die sie betreffen, unterliegen den französischen Gesetzen und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

3.2. Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die von ihnen abgedeckten Verträge ist das einzige zuständige Gericht das französische Gericht, das an dem Ort zuständig ist, an dem AMA seinen eingetragenen Hauptsitz hat, auch im Falle von Eilverfahren , Einführung von Dritten, Nebenklagen oder Mehrzahl von Beklagten.

3.3. Darüber hinaus kann im Falle einer Streitigkeit mit einem Kunden, der kein Mitglied der Europäischen Union ist, die Meinungsverschiedenheit auf Antrag von AMA auch durch ein Schiedsverfahren vor einem aus drei Schiedsrichtern bestehenden Schiedsgericht mit jeder Partei beigelegt werden Benennung eines Schiedsrichters und des von den beiden vorgenannten Schiedsrichtern benannten dritten Schiedsrichters. Das Schiedsverfahren findet in Paris in französischer Sprache statt und wird nach französischem Recht entschieden. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

 

IV – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIZENZ ZUR VERWENDUNG DER XPERTEYE-SOFTWARE

4.1 – BESTELLUNGEN

Jede auf der AMA-Website aufgegebene Bestellung stellt nach vollständiger Zahlung des Preises eine feste Verpflichtung zwischen dem Kunden und AMA dar.

Alle von AMA zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung übermittelten Änderungen, die in der vom Kunden erhaltenen Bestätigungs-E-Mail formuliert sind, gelten als in allen ihren Bedingungen akzeptiert, es sei denn, der Kunde widerspricht ihnen schriftlich innerhalb von drei (3) Werktagen ab dem Datum ihrer Kommunikation. Bestellungen dürfen ohne Zustimmung von AMA nicht storniert und/oder übertragen werden.

4.2 – PREISE

4.2.1. Der Preis für die Lizenz ist derjenige, der bei der Bestellung auf der AMA-Website angegeben ist. Die Preise sind in Euro angegeben, verstehen sich netto und enthalten keine Steuern. Leistungen, die nicht im gemeinsamen Angebot genannt sind, sind vom vorgenannten Preis ausgeschlossen und werden gesondert in Rechnung gestellt. AMA verpflichtet sich, dem Kunden die erforderlichen sicheren Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen.

4.2.2. Zahlungsinformationen

Jede Änderung der Zahlungsinformationen des Kunden im Zusammenhang mit der Bestellung der Software muss AMA so schnell wie möglich gemeldet werden, um die Kontinuität des Dienstes zu gewährleisten.4.2.3 Wenn die Zahlung nicht eingeht, jeglicher Zugriff auf die Software, falls vorhanden bereits zur Verfügung gestellt wurden, werden automatisch abgeschnitten, bis der Streit beigelegt ist.

4.2.4 Der Kunde erhält die Rechnung innerhalb von 48 Stunden ab dem „Startdatum“ (Def. in 4.3.2).

4.3 – BEREITSTELLUNGSBEDINGUNGEN DER SOFTWARE

4.3.1. Voraussetzungen:

Um die XpertEye-Software nutzen zu können, muss der Kunde für seine Benutzer auf eigene Kosten sicherstellen, dass die Konfiguration seiner Computerausrüstung geeignet und kompatibel ist.

4.3.2. Bestimmung:

Zu diesem Zweck wird sich innerhalb von 24 Stunden (Fr Werktage) nach Eingang der Bestellung ein Projektmanager von AMA mit dem Kunden in Verbindung setzen, um den Zugang zur Software zu ermöglichen. Dieser Termin stellt das „Startdatum“ der Lizenz dar. Die dem Kunden und seinen Benutzern zugewiesenen Benutzernamen und Passwörter sind vertraulich. In jedem Fall ist der Kunde für sich und seine Benutzer für die Verwendung der zugeteilten oder generierten Benutzernamen und Passwörter verantwortlich und verpflichtet sich, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Benutzer sicherzustellen. Benutzer müssen den Kunden unverzüglich über jede betrügerische Nutzung der Software informieren, von der sie Kenntnis haben, der Kunde hat seinerseits AMA unverzüglich darüber zu informieren.

Insbesondere muss der Nutzer (i) sicherstellen, dass er seine Codes nicht an Dritte weitergibt; (ii) sichere Übermittlung seiner Codes und Datenspeicherung in einer Weise, um ein Hacken oder die Weitergabe der besagten Codes an Dritte zu verhindern.

4.3.3 Laufzeit der Vereinbarung. Die Lizenz wird für eine feste und feste Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten ab dem Startdatum gewährt. Eine vorzeitige Kündigung wird nur akzeptiert, wenn AMA seinen gesetzlichen und/oder vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, was zur Rückerstattung der für die nicht genutzten Monate der Lizenz gezahlten Beträge führt.

4.4 – UMFANG DER GEWÄHRTEN NUTZUNGSRECHTE

4.4.1. Durch die Unterzeichnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt AMA dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und persönliche Recht zur Nutzung der Software und ihrer Dokumentation, mit Ausnahme des Zugriffs auf Quellcodes, das heißt:

- ausschließlich für die persönlichen und internen Bedürfnisse des Kunden und seiner Benutzer;

- ausschließlich für Benutzer;

- für die im Benutzerhandbuch der Software beschriebene Ausstattung und Konfiguration;

4.4.2. Jeder Benutzer verwendet die XpertEye-Software gemäß den entsprechenden Nutzungsbedingungen, die über die Software zugänglich sind

4.4.3. Dem Kunden und seinen Benutzern ist jede Art von Nutzung untersagt, die nicht ausdrücklich durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genehmigt ist, insbesondere:

- Anfertigung von Sicherungskopien, außer zu Archivierungszwecken;

- Fehler und/oder Fehler in der XpertEye-Software zu korrigieren oder durch Dritte korrigieren zu lassen;

- die Software und/oder ihre Dokumentation auf beliebige Weise an Dritte zu verteilen;

- Dekompilieren der XpertEye-Software, auch zum Zweck der Interoperabilität;

- Übersetzen, Anpassen, Anordnen oder Modifizieren der XpertEye-Software im Hinblick auf die Erstellung von abgeleiteten oder neuen Funktionen abgeleiteter oder neuer Software;

- Durchführung von Recherchen unter Verwendung der XpertEye-Software zum Zwecke der Erstellung abgeleiteter oder konkurrierender Produkte.

4.4.4. Jeder Kunde verpflichtet sich für sich und seine Benutzer, Vertretern oder anderen Vertretern von AMA zu gestatten, sicherzustellen, dass die XpertEye-Software in Übereinstimmung mit den Klauseln und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besonderen Geschäftsbedingungen verwendet wird.

4.4.5. Im Falle der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden und/oder Benutzer aufgrund anderer vertraglicher Bestimmungen, die ihm übertragen wurden, können seine entsprechenden Nutzungsrechte sofort und automatisch ausgesetzt und/oder von simple.com beendet werden Mitteilung, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche von AMA.

4.5 – EIGENTUM

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die ihnen unterliegende Lizenz übertragen dem Kunden und den Benutzern keine Titel oder Eigentumsrechte an der XpertEye-Software und ihrer Dokumentation. Diese bleiben ausschließliches Eigentum von AMA, unabhängig von Format, Computersprache, Softwaremedium und verwendeter Sprache.

Folglich ist es dem Kunden und den Benutzern untersagt, sich an Handlungen zu beteiligen, die dieses Eigentumsrecht beeinträchtigen könnten.

4.6 – SOFTWARE-VERANTWORTLICHKEITEN VON AMA

4.6.1. Unter keinen Umständen haftet AMA für die Kontamination der Dateien des Kunden und/oder der Benutzer mit einem Virus oder für Schäden, die sich aus dieser Kontamination ergeben.

4.6.2. AMA kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die entstehen durch:

- das Versäumnis des Kunden und/oder seiner Benutzer, ihren Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder überhaupt nachzukommen;

- Missbrauch der XpertEye-Software durch den Kunden und/oder seine Benutzer;

- die Fehlfunktion der XpertEye-Software, die:

  • durch Änderungen an der XpertEye-Software und/oder Software durch den Kunden und/oder seine Benutzer und/oder Dritte verursacht werden, die nicht von AMA genehmigt wurden;
  • entsteht durch die Weigerung des Kunden, Korrekturen, Überarbeitungen und/oder Aktualisierungen und/oder Workarounds, auch außerhalb des Wartungsvertrags, in Bezug auf das XpertEye-Softwarepaket durchzuführen, um Fehlfunktionen zu beheben oder deren Auftreten zu verhindern;
  • ist nicht dem XpertEye zuzurechnen

4.6.3. Darüber hinaus kann AMA nicht verantwortlich gemacht werden für:

- die Wirtschaftlichkeit der XpertEye-Software;

- Schäden an Waren, die nicht Teil der XpertEyeSoftware sind;

- die Eignung der XpertEeye-Software für die Bedürfnisse des Kunden und seiner Benutzer, die in der Verantwortung des Kunden liegt;

- Verlust oder Beschädigung von Informationen, Dateien oder Datenbanken oder anderen Elementen, zu deren Schutz sich der Kunde und seine Benutzer verpflichten;

- jede Kontamination der Dateien der opr-Benutzer des Kunden mit einem Virus und alle schädlichen Folgen, die sich aus dieser Kontamination ergeben.

4.6.4. AMA haftet nicht für unvorhersehbare Schäden oder indirekte und/oder immaterielle Schäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, Vermögens- oder Geschäftsschäden, Verlust von Kunden, Verlust von Aufträgen, immaterielle oder persönliche Schäden, die durch die Nutzung entstehen der XpertEye-Software

4.6.5. AMA kann in Fällen höherer Gewalt, wie nachstehend beschrieben, nicht haftbar gemacht werden.

4.6.6. Die Gewährung einer Lizenz impliziert unter keinen Umständen die Beteiligung von AMA an Handlungen des Kunden und/oder Benutzers, wobei AMA nur als Technologieanbieter eingreift.

4.6.7. Unterauftragsvergabe. AMA kann alle oder einen Teil der Videokonferenzdienste hierunter untervergeben, vorausgesetzt jedoch, dass AMA die Verantwortung für eine solche Beauftragung behält, soweit dies in dieser Vereinbarung anderweitig vorgesehen ist.

4.7 – SOFTWARE-VERANTWORTUNG DES KUNDEN

4.7.1. Der Kunde haftet für die Nutzung der XpertEye-Software durch seine Benutzer und stellt sicher, dass er und seine Benutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllen und einhalten.

4.7.2. Der Kunde und seine Benutzer haften allein für ihre Verwendung der XpertEye-Software sowie die Verwendung und Verwertung ihrer Ergebnisse.

4.7.3. Die XpertEye-Software darf nur unter der alleinigen Leitung, Kontrolle und Verantwortung des Kunden und der Benutzer verwendet werden. Kunde und Benutzer übernehmen die volle Verantwortung für alle Schäden, die AMA, ihren Vertriebspartnern, ihren verbundenen Dienstleistern und Subunternehmern, anderen Benutzern der Software und jeder anderen juristischen oder natürlichen Person infolge einer Verletzung seitens des Benutzers entstehen die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung.

4.7.4. Der Kunde und die von ihm zu vertretenden Benutzer sind allein dafür verantwortlich, regelmäßige Sicherungskopien aller Daten zu erstellen, die direkt oder indirekt mit der XpertEye-Software verarbeitet werden, sowie die Verwendung der Daten. Jeder Benutzer verpflichtet sich, die XpertEye-Software und alle über die Software erfassten personenbezogenen Daten in vollständiger Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen, insbesondere der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz 2018, zu verwenden.

 

V – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON SOFTWARELEISTUNGEN (Wartung, Support, Hosting)

5.1 – DAUER - KÜNDIGUNG

Die Dienste gelten ab dem Datum des Abonnements der Software.

Die Bereitstellung von Diensten für den Kunden endet (falls nicht früher aus anderen Gründen beendet) mit Beendigung des Rechts des Kunden zur Nutzung der Software.

5.2 - UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN

Die von AMA erbrachten Dienstleistungen sind in den auf der Website zur Verfügung gestellten Unterlagen konkret und abschließend aufgeführt. AMA führt die Diagnose des gemeldeten Problems in der XpertEye-Software durch und führt dann die Korrektur durch. Nämlich:

5.2.1. Technischer Hilfsdienst

Die Softwareplattformen von AMA sind rund um die Uhr verfügbar.

Der Kundendienst ist werktags von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:30 Uhr (GMT+1) verfügbar.

Mögliche technische Schwierigkeiten, auf die der Kunde oder Benutzer bei der Nutzung der XpertEye-Software stößt, so früh wie möglich zu bewältigen.

5.2.2. Updatepflege der Programme:

AMA ist bemüht, Aktualisierungen der Software vorzunehmen. Alle wesentlichen funktionalen Modifikationen stehen dem Kunden ebenfalls zur Verfügung.

Der Kunde sollte sicherstellen, dass seine IT-Plattform und sein Betriebssystem der Mindestkonfiguration entsprechen, die für das reibungslose Funktionieren der Software erforderlich ist.

Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Nichtdurchführung der weitergeleiteten Aktualisierungen und für die möglicherweise daraus resultierenden Probleme.

Sollte ein Update nicht mit der vorherigen Version kompatibel sein, verpflichtet sich AMA, dem Kunden Migrationstools zur Verfügung zu stellen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Teil IV, regeln die Nutzung eines vom Wartungsdienst bereitgestellten Updates.

Die Wartung umfasst auch die Einhaltung der WEbRTC-Implementierung.

5.2.3. Die AMA führt in folgenden Fällen keine Korrekturen durch:

- Weigerung des Kunden und/oder Benutzers, mit AMA bei der Lösung der Mängel und bei der Beantwortung aller Informationsanfragen zusammenzuarbeiten,

- Verwendung der Software auf eine Weise, die nicht mit ihrem Bestimmungsort und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbar ist,

- unbefugte Modifikation der Software durch den Kunden, Benutzer und Dritte,

- Versäumnis des Kunden und/oder Benutzers, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

- Ausfall von Netzwerken, einschließlich des Internets.

- vorsätzliche Beschädigung, Böswilligkeit und/oder Sabotage.

- Verschlechterung durch höhere Gewalt oder Missbrauch der Software.

5.3 – HOSTING

Sofern in den Besonderen Geschäftsbedingungen nicht anders angegeben, übernimmt und gewährleistet AMA das Hosting der XpertEye-Software und aller Flows vorbehaltlich der Genehmigung und Einhaltung der in den Lizenzbedingungen genannten technischen Voraussetzungen.

5.4 – ANWENDUNGSPROGRAMMIERSCHNITTSTELLE

Im Falle einer API auf Wunsch des Kunden mit einer Software, die nicht von AMA entwickelt wurde, lehnt AMA die Haftung für Fehlfunktionen dieser Software oder für Fehlfunktionen der Software durch die API und/oder diese Schnittstellensoftware ab. Der Kunde kann den Vertrag mit AMA aufgrund einer Fehlfunktion der angeschlossenen Software nicht kündigen.

5.5 – ZUSAMMENARBEIT/INFORMATION

Der Kunde verpflichtet sich, mit AMA und/oder deren Subunternehmern zusammenzuarbeiten und diesen die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und/oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

VI – HÖHERE GEWALT

6.1. Höhere Gewalt. Soweit AMA aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, werden diese Verpflichtungen während der Dauer dieser höheren Gewalt ausgesetzt. Der Begriff „Höhere Gewalt“, wie er hier verwendet wird, bedeutet jede Ursache, die vernünftigerweise nicht in der Kontrolle von AMA liegt, und umfasst Folgendes: (i), Brände und andere meteorologische Ereignisse; (ii) Unterbrechung und/oder Einschränkung des Transports und/oder der Lagerung; (iii) Ausfall von Computersystemen, um ordnungsgemäß zu funktionieren, oder Zerstörung oder Verlust elektronischer Aufzeichnungen oder Daten; (iv) Handlungen Dritter wie Terroranschläge, Cyberangriffe, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsunruhen, Unruhen, Sabotage, Aufstände oder Kriege; (v) Beeinträchtigung oder Unterbrechung der von AMA beabsichtigten Bezugsquelle für Softwaret (oder eine Komponente davon) oder Beeinträchtigung oder Unterbrechung der von AMA beabsichtigten Transportmittel für die Lieferung der Software (oder einer Komponente davon); (vi) Einhaltung von Gesetzen, Statuten, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien; und (vii) alle anderen Ereignisse oder Eventualitäten gleicher oder anderer Art, die sich der angemessenen Kontrolle von AMA entziehen und die in jedem Fall die Fähigkeit von AMA beeinträchtigen, ihre Verpflichtungen hierunter zu erfüllen.

6.2. Notiz. Wenn die Leistung von AMA durch höhere Gewalt verhindert wird, wird der Kunde benachrichtigt. Die Erstkündigung kann mündlich erfolgen; jedoch ist eine schriftliche Benachrichtigung mit angemessen vollständigen Einzelheiten des Ereignisses oder Ereignisses so bald wie möglich erforderlich. Eine verspätete oder unterlassene Mitteilung hierin hindert AMA nicht daran, zu behaupten, dass seine Leistung durch höhere Gewalt entschuldigt ist, es sei denn, eine solche Verzögerung oder ein Versäumnis hat den Kunden nachteilig beeinflusst.

6.3. Konsequenzen. Mit der Benachrichtigung des Kunden über Höhere Gewalt wird AMA von seinen Verpflichtungen (einschließlich seiner Verpflichtungen zur Bereitstellung der XpertEye-Software) ab dem Beginn der Höheren Gewalt bis zum Umfang und für die Dauer der Höheren Gewalt entbunden. Für die Dauer der Höheren Gewalt kann AMA nach eigenem Ermessen sein verfügbares Angebot an Sotwares auf bestehende oder potenzielle Kunden von AMA (einschließlich verbundener Unternehmen von AMA) verteilen und dem Kunden nur seine Zuteilung dieser Software liefern. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag oder gegebenenfalls ein anderes Transaktionsdokument zu kündigen, wenn die höhere Gewalt länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage andauert.

 

VII – VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTEIEN

Jede Partei ist für alle direkten Schäden verantwortlich, die sie und/oder ihre Subunternehmer und/oder Benutzer der anderen Partei oder Dritten durch die Erfüllung von Verträgen zufügen. Vorbehaltlich entgegenstehender zwingender gesetzlicher Bestimmungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass AMA nur durch eine Mittel- und nicht durch eine Ergebnisverpflichtung gehalten wird. In jedem Fall haftet AMA nicht für unvorhersehbare Schäden oder für indirekte und/oder immaterielle Schäden wie Gewinnausfall, finanzielle Verluste, geschäftliche Nachteile, Kundenverluste, Kontrollverlust, moralische oder private Schäden in Folge von seine Dienstleistungen. Die Verantwortung von AMA kann im Falle höherer Gewalt nicht übernommen werden.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und/oder die Form der Spezifikationen und/oder Informationen, die er AMA zur Ausführung seiner Bestellung übermittelt. Der Kunde garantiert, alle erforderlichen Erklärungen abgegeben und alle erforderlichen Genehmigungen gemäß den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen eingeholt zu haben. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung der Software durch seine Benutzer.

 

VIII – GEHEIMHALTUNG

Jede Partei muss es unterlassen, jegliche Art von Informationen, die ihr von der anderen Partei mitgeteilt wurden oder die ihr während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt wurden, direkt oder indirekt ganz oder teilweise an andere Personen weiterzugeben.

Jede Partei ermächtigt jedoch die andere Partei nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und nach vorheriger Bestätigung des Kommunikationsteams, ihren Namen zu nennen und ihr Logo für kommerzielle Zwecke zu verwenden.

 

IX – SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN

9.1. AMA und der Kunde sind berechtigt, die im Rahmen der Beziehung erhaltenen Kontakt- und Vertragsdaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze in ihrer neuesten Fassung, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2016/679 vom 25. Mai 2018, zu verarbeiten. und soweit dies im Zusammenhang mit dem kommerziellen Angebot und seiner Durchführung erforderlich ist, diese Daten an mit AMA verbundene Unternehmen weiterzugeben.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, selbst und alle seine Nutzer (i) personenbezogene Daten nur im Rahmen der XpertEye Software zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, (ii) sicherzustellen, dass die Sicherheits- und Vertraulichkeitsanforderungen bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten eingehalten werden, (iii) angemessene Schulungen zum Schutz personenbezogener Daten erhalten, (iv) sich verpflichten, alle gesetzlichen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit einzuhalten, (v) die Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten in Bezug auf Tools, Produkte, Anwendungen, Software und/oder Dienstleistungen zu berücksichtigen.

9.3. Der Kunde und alle ihm unterstellten Benutzer bleiben für die Speicherung der mit der XpertEye Software direkt oder indirekt verarbeiteten Daten sowie deren Verwendung verantwortlich. Der Kunde und alle Benutzer, für die er haftet, verpflichten sich, die XpertEye-Software und alle über die Software erfassten personenbezogenen Daten so zu verwenden, dass sie den Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2016/ 679 implementiert am 25. Mai 2018.

 

X – GEISTIGES EIGENTUM

10.1. Durch den Kauf der Software erfolgt keine Übertragung von geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten. Der Kunde hat keine geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an den Arbeiten, Plänen, Vorprojekten, Studien und Entwürfen, die ihm während der Verhandlung, des Abschlusses und/oder der Ausführung eines Auftrages übermittelt wurden, mit Ausnahme der Arbeitsergebnisse von AMA, die rechtlich unteilbar und abhängig von den bereits bestehenden privaten Rechten des Kunden sind. Vorbehaltlich der gleichen Einschränkung gestattet AMA dem Kunden nur, die Ergebnisse seiner Arbeit und Dienstleistungen im Rahmen seiner persönlichen Bedürfnisse zu nutzen. Der Kunde wird die Arbeiten, Pläne, Studien und Vorprojekte, aus welchen Gründen auch immer, ohne Zustimmung von AMA weder entgeltlich noch unentgeltlich kommerziell verwerten oder Dritten überlassen. Alle aktualisierten und aktualisierten Versionen der XpertEye-Software bleiben alleiniges Eigentum von AMA.

10.2. IP-Schadensersatzklausel:

AMA schützt den Kunden vor jeglichem Risiko von Ansprüchen oder Klagen, die von Dritten während oder nach der Erfüllung des Vertrags aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte erhoben werden, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum an den von AMA im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Elementen. Als solches sichert sie den Kunden im Voraus gegen jegliche Ansprüche, gleich welcher Art, die von einem ihrer Mitarbeiter oder Dritten ausgehen. Für den Fall, dass ein Verfahren gegen den Kunden eingeleitet wird, gehen alle Rechte, Kosten, Gebühren und Schäden, zu denen er verurteilt werden kann, vollständig zu Lasten von AMA. AMA wird die Fälschung nach Wahl des Kunden stoppen, indem entweder (i) auf Kosten von AMA ein Element zur Verfügung gestellt wird, das dem Element entspricht, das Gegenstand einer Rechtsverletzungsklage ist, und zwar innerhalb eines Zeitraums, den der Kunde für vereinbar hält seine Tätigkeit, oder (ii) oder indem er dem Kunden auf Kosten von AMA das Recht einräumt, das besagte Element weiter zu verwenden; oder (iii) wenn keine der beiden oben genannten Möglichkeiten innerhalb eines Zeitrahmens machbar ist, der mit der Aktivität des Kunden vereinbar ist, indem dem Kunden alle im Rahmen der Vereinbarung gezahlten Beträge erstattet werden.